Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Telekom/Flatrate/Urteil
Stuttgart (ots) - Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein. Da kann man dem Landgericht Köln nur beipflichten. Kunden, die einen Internet-Pauschaltarif wählen, erwarten zu Recht, dass sie damit tatsächlich unbegrenzt surfen können - auch wenn im Kleingedruckten steht, dass das Tempo bei Erreichen einer bestimmten Datenmenge gedrosselt werden darf. Die dringend nötige Stärkung der Verbraucherrechte ist ...