Westfalenpost: Gesetzliche Feiertage für Muslime
Hagen (ots) - Wer als Katholik im Land Bremen an der Fronleichnamsprozession teilnehmen will, muss Urlaub nehmen. Fronleichnam ist in Bremen nur ein kirchlicher Feiertag, kein gesetzlicher - so wie Mariä Himmelfahrt in NRW, anders als in Bayern, kein gesetzlicher Feiertag ist. Diese Unterscheidung zwischen gesetzlich und kirchlich dürfte die Luft aus der Debatte um die Einführung von Feiertagen für Muslime nehmen.Denn ...